Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzugsleistungen, gültig ab dem 01.07.2026.
Grundlegende Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch nur „Bedingungen“ oder „AGB“) regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“) und dem Auftragnehmer bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Umzügen, Entrümpelungen, Transporten zum Wertstoffhof u. Ä. (nachfolgend nur „Umzug“). Diese Beziehungen richten sich ferner, insbesondere in den durch diese Bedingungen nicht geregelten Punkten, nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, sowie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der Fassung, die am Tag der Absendung der verbindlichen Bestellung oder der Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer auf der Internetseite des Auftragnehmers veröffentlicht ist. Durch das Absenden einer verbindlichen Bestellung oder die Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, dass er den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und ihnen vorbehaltlos zustimmt.
Informationen über den Auftragnehmer, Kontaktdaten
Geschäftsbezeichnung: Vasile Melnic - EASY MOVING
Geschäftssitz: Zátopková 100/2, Praha 6, 160 00
Identifikationsnummer (IČ): 276 183 82
Steueridentifikationsnummer (DIČ): CZ 8108059993
Gewerbeberechtigungen, Konzessionen:
- Landverkehr mit Ausnahme des Eisenbahn- und Straßenkraftverkehrs, Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien, Einzelhandel mit Gebrauchtwaren, Ausbaugewerbe, Straßenkraftverkehr – Güterbeförderung
Telefon: +420 775 038 888
E-Mail: dispecink@easy-moving.cz
Anfrage, Bestellung von Dienstleistungen, Auftragsbestätigung
Der Besteller kann dem Anbieter eine Anfrage (unverbindliche Bestellung) für Umzugsdienstleistungen insbesondere über das auf den Webseiten des Anbieters veröffentlichte Formular oder per E-Mail bzw. telefonisch zusenden. Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Anfrage ein Leistungsangebot einschließlich einer Kostenschätzung. Der Besteller gibt eine verbindliche Bestellung von Umzugsdienstleistungen beim Anbieter (nachfolgend nur „Bestellung“) per Telefon, E-Mail, SMS oder schriftlich (Art der Zustellung) auf oder durch Annahme des Angebots des Anbieters gemäß dem vorstehenden Absatz, zugestellt an die in Art. 2 dieser Bedingungen angegebenen Kontaktdaten des Bestellers, und zwar spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Ausführungstermin der Dienstleistungen, sofern sich Besteller und Anbieter nicht anders einigen.
Der Anbieter kann den Besteller, der seine Bestellung telefonisch aufgegeben hat, auffordern, diese zusätzlich auf eine der weiteren genannten Arten der Zustellung zu übermitteln (zu autorisieren).
In der Bestellung gibt der Besteller mindestens die in dem auf den Webseiten des Anbieters veröffentlichten Formular geforderten Angaben an, sofern sich Besteller und Anbieter nicht anders einigen.
Jede Bestellung muss vom Anbieter auf eine der oben genannten Arten der Zustellung bestätigt werden, in der Regel in derselben Form, in der die Bestellung zugestellt wurde. Der Anbieter bestätigt die Bestellung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang, spätestens jedoch bis 24:00 Uhr des dem gewünschten Auftragsdatum vorangehenden Tages, sofern sich Besteller und Anbieter nicht anders einigen.
Der Anbieter nimmt Bestellungen 24 Stunden täglich das ganze Jahr über entgegen, es sei denn, er veröffentlicht auf seinen Webseiten eine Mitteilung über die Unterbrechung der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Entgegennahme von Bestellungen.
Mit der Bestätigung der verbindlichen Bestellung durch den Anbieter kommt es zur Annahme des Angebots und damit zum konkludenten Abschluss des Umzugsvertrags (es entsteht ein „Auftrag“), sofern der Besteller nicht auf dem Abschluss eines schriftlichen Vertrags besteht. In einem solchen Fall ist die Anforderung auf Abschluss eines schriftlichen Vertrags in der Bestellung oder zumindest 12 Stunden vor Beginn des Auftrags anzugeben.
Der Anbieter behält sich ferner bei nicht standardmäßigen Aufträgen das Recht vor, den Besteller um den Abschluss eines schriftlichen Vertrags zu ersuchen, was dem Besteller auf eine der oben genannten Arten der Zustellung oder bei der Bestätigung der Bestellung mitgeteilt wird.
Stornierung der Bestellung
Der Besteller kann seine verbindliche Bestellung kostenlos stornieren, bis sie vom Anbieter bestätigt wurde oder aufgrund einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen Anbieter und Besteller spätestens bis 14 Tage vor Beginn eines internationalen Umzugs und eine Woche vor Beginn eines Umzugs innerhalb von Prag und der Tschechischen Republik. In allen anderen Fällen zahlt der Besteller dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 14 CZK pro Kilometer, den der Anbieter bis zum Zeitpunkt der Stornierung zum Auftrag zurückgelegt hat, mindestens jedoch 1.000 CZK.
Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Bestellung oder einen Teil davon im Falle höherer Gewalt, d. h. Umständen, die der Besteller nicht abwenden konnte, wie z. B. Naturkatastrophen, Unfälle usw., zu stornieren. In diesen Fällen wird der Besteller unverzüglich kontaktiert und das weitere Vorgehen mit ihm abgestimmt. Hat der Besteller bereits einen Teil oder den gesamten Betrag des Auftrags bezahlt, wird ihm dieser Betrag so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von 10 Tagen) auf sein Konto oder an seine Adresse zurückerstattet. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Anbieter das Recht vor, den Beginn des Auftrags aus Gründen, die einer besonderen Berücksichtigung würdig sind, ohne Sanktionen zu verschieben. Als solche Gründe gelten insbesondere
Preisliste
Die Preisliste ist Anhang dieser Bedingungen und auf der Website des Anbieters veröffentlicht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preisliste durch deren Veröffentlichung auf der Website des Anbieters spätestens 1 Tag vor Inkrafttreten der Änderung zu ändern.
Besondere Bestimmungen zum Festpreis für Umzugsleistungen
Ist der Preis für den Umzug als Festpreis vereinbart, erhöht sich dieser Preis für den Fall, dass der Kunde vor Vertragsschluss dem Anbieter nicht alle für die Schätzung des Preises für die Umzugsleistungen wesentlichen und wichtigen Informationen mitgeteilt und/oder gezeigt hat. Dieser Preis erhöht sich um sogenannte Mehrarbeiten bzw. Mehrkosten, also Arbeiten bzw. Kosten, die der Anbieter bei der Erstellung der Kostenschätzung für die Umzugsleistungen aufgrund der Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen (z. B. schmales oder Wendeltreppenhaus, erschwerte Bedingungen, Tragewege, die die übliche Länge überschreiten, Hindernisse auf den Transportwegen in den Objekten) seitens des Kunden nicht vorhersehen konnte und/oder die infolge einer Situation entstanden sind, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden konnte (z. B. „höhere Gewalt“). Dieser Preis erhöht sich um einen Betrag von 6.800,- CZK für jeden weiteren 1 m3 Umzugsgut.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Auftragswertes erfolgt durch den Auftraggeber grundsätzlich in bar nach Abschluss und Abrechnung des Auftrags; gleichzeitig wird vom Anbieter eine Quittung bzw. ein „Paragon“ ausgestellt, sofern nicht Anbieter und Auftraggeber im Voraus eine andere Zahlungsweise vereinbaren. Vereinbaren Auftraggeber und Anbieter dies im Voraus, kann die Zahlung des Auftragswertes bei Erfüllung der nachstehend genannten Bedingungen auch wie folgt erfolgen:
Per Banküberweisung im Voraus mit einer Baranzahlung in der laut Kostenschätzung des Auftrags vorab festgelegten Höhe; nach Abschluss und Abrechnung des Auftrags wird der Restbetrag in Rechnung gestellt bzw. ein Überzahlungsbetrag zurückerstattet, wobei sowohl Überzahlung als auch Restzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Auftrags fällig sind; oder
Per Banküberweisung mit Fälligkeit gemäß Rechnung. Ist auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist der Auftragswert innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Auftrags fällig.
Die Zahlungsweise des Auftragswertes muss zwischen den Parteien spätestens vor Beginn des Auftrags vereinbart werden. Die Zahlung der Leistungen per Banküberweisung auf Grundlage einer Rechnung muss im Voraus vereinbart werden; sie ist insbesondere bei umfangreicheren Umzügen von Firmen, Behörden, Institutionen u. Ä. möglich, und zwar nur bei Bestellung per E-Mail oder schriftlich, vorgenommen von einer zur Vertretung des jeweiligen Unternehmens oder der Institution bei der Beauftragung von Leistungen berechtigten Person. Der Kunde muss bei der Bestellung oder spätestens vor Beginn des Umzugs einen Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register vorlegen und die Rechnungsdaten nachweisen. Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht fristgerecht beglichen, ist der Auftraggeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag bei der Zahlung des Auftragswertes sowie eine Vertragsstrafe zu berechnen. Die Vertragsstrafe wird in Form einer Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung und Zusendung der Mahnung zur Erfüllung der in Verzug befindlichen Geldverbindlichkeit erhoben und beträgt:
1. Mahnung..................1.500,- CZK ohne MwSt.;
2. Mahnung .................1.500,- CZK ohne MwSt.;
3. und jede weitere Mahnung ... 5 % des geschuldeten Betrags, mind. 1.500,- CZK ohne MwSt.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderliche Mitwirkung beim Umzug zu leisten, insbesondere:
- Sicherstellung der Zufahrtswege und der Parkfläche am Be- und Entladeort;
- Sicherstellung der Durchgangsfähigkeit von Treppenhäusern und anderen Räumen im Gebäude sowie der Funktionsfähigkeit des Aufzugs;
- Gewährleistung der Bewachung der Umzugsgüter während des Umzugs in der Zeit, in der sie sich nicht im unmittelbaren Zugriff der Umzugshelfer befinden, insbesondere wenn sie sich nicht in einem verschlossenen Objekt oder im geschlossenen Laderaum des Umzugsfahrzeugs befinden oder wenn die Umzugshelfer gerade nicht mit ihnen hantieren (Beladung, Entladung);
- rechtzeitige Vorbereitung der für den Umzug bestimmten Gegenstände und der erforderlichen Begleitdokumente bzw. Einholung der Genehmigung zur Einfahrt an den vorgesehenen Ort.
Der Auftragnehmer behält sich vor, dass insbesondere folgende Gegenstände nicht Gegenstand des Umzugs sind: a) Sachen und Gegenstände, die das menschliche Leben oder die Gesundheit gefährden, wie: Explosivstoffe, Waffen, Betäubungs- und psychotrope Stoffe, leicht entzündliche Stoffe mit niedrigem Flammpunkt, Gifte, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe, Gase und Flüssigkeiten in Druckbehältern usw.; b) Gegenstände, die leicht beschädigt werden können, selbst bei Einhaltung der Anweisungen für eine besondere Handhabung; c) sonstige Gegenstände und Sachen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine spezielle Ausstattung des Fahrzeugs oder die Schaffung besonderer Bedingungen für den Transport nach geltenden Vorschriften erfordern. Einigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch auf den Transport von Gegenständen gemäß Buchst. b) und c), haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die an solchen Umzugsgütern entstehen.
Reklamationen, Schadensersatz
Der Kunde ist berechtigt, Schäden zu reklamieren, die durch Beschädigung, Zerstörung, teilweisen oder vollständigen Verlust der umgezogenen Gegenstände und Lasten oder durch Beschädigung der Räume entstanden sind, in denen der Umzug durchgeführt wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, die umgezogenen Gegenstände und Lasten bei der Übernahme nach Abschluss des Auftrags sowie die Räume, in denen der Umzug durchgeführt wurde, zu kontrollieren. Voraussetzung für die Geltendmachung eines etwaigen Entschädigungsanspruchs ist das Verpacken der Umzugsgüter durch die Mitarbeiter von EASY MOVING und die Mitwirkung des Kunden gemäß deren Anweisungen. Für den Inhalt von Kartons und Taschen, den der Mitarbeiter von EASY MOVING vor dem Verpacken nicht überprüfen konnte, wird keine Haftung übernommen. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die entstehen, nachdem der Kunde auf einer bestimmten Handlung oder einer bestimmten Art der Verpackung oder Handhabung bestanden hat, hinsichtlich derer der Mitarbeiter von EASY MOVING darauf hingewiesen hat, dass ein Schaden an den Sachen drohen kann. Es wird ferner nicht für Gegenstände gehaftet, zu deren Platzierung in Gemeinschaftsräumen des Hauses – sei es vorübergehend oder dauerhaft – der Kunde angewiesen hat. Das Recht auf Reklamation und Schadensersatz ist so bald wie möglich geltend zu machen, vorzugsweise in Anwesenheit eines Mitarbeiters von EASY MOVING. Für Schäden, die durch die Handhabung der Sachen nach der Abfahrt der Mitarbeiter entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Stellt der Kunde einen durch den Auftragnehmer verursachten Schaden im Zusammenhang mit dem Umzug fest, wird zusammen mit einem Mitarbeiter des Auftragnehmers ein Reklamationsprotokoll erstellt. Auf spätere Reklamationen dieser Art wird keine Rücksicht genommen.
Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für den tatsächlichen Schaden, der an den umgezogenen Gegenständen bzw. in den Räumen entstanden ist, in denen der Umzug durchgeführt wurde. Unter tatsächlichem Schaden ist die Minderung des Wertes der umgezogenen Gegenstände bzw. der betreffenden Räume infolge des Schadensereignisses zu verstehen. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen können.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer nicht für Schäden haftet
